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Ombudssystem

Die Beachtung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis ist unverzichtbare Voraussetzung aller wissenschaftlichen Arbeit. Die Max-Planck-Gesellschaft hat deshalb strenge Regeln aufgestellt. Es stehen Ombudspersonen als vertrauliche Ansprechpartner für Wissenschaftler zur Verfügung. Darüberhinaus gilt die Verfahrensregelung bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten.


Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Richtlinien für die Einsetzung von Ombudspersonen
Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten
Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten - Anlagen


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© 2012, Max-Planck-Institut für biophysikalische Chemie, Göttingen