Innerhalb der EU können Waren frei bewegt werden. Wenn Sie aus einem Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Land einreisen, sieht das europäische Zollrecht unter bestimmten Voraussetzungen die Befreiung von Einfuhrabgaben für Waren vor, die allgemein als "Haushaltsgegenstände" bezeichnet werden. Eine der Voraussetzungen dafür ist die Verlegung des Wohnsitzes nach Deutschland. Weitere Informationen zu den genauen Vorschriften finden Sie auf der Webseite des deutschen Zolls.
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